Kinder in der Feuerwehr?

Kinderabteilungen bei der Feuerwehr

 

Das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein wurde 2015 geändert, nun dürfen Kinder unter 10 Jahre der Feuerwehr beitreten.

Jede Feuerwehr kann neben der Einsatz-, Jugend- und Ehrenabteilung eine Verwaltungsabteilung und die Kinderfeuerwehr gegründen. Somit können alle Kinder ab der Vollendung des 6. Lebensjahres in die Feuerwehr eintreten und endlich ihren Traum wahr werden lassen.

Im Amt Preetz-Land  bestehen zur Zeit 5 gemeindeübergreifende Kinderfeuerwehren.

Informationen und Anregungen findet ihr auch auf der Homepage der Hanseatischen Feuerwehr Unfallkasse Nord.

Was wird in den Kinderfeuerwehren geboten?

 

Jede Menge Spiel, Spaß und Sport miteinander und rund um die Feuerwehr.  Weitere Inhalte sind Verkehrserziehung, Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung. Gleichzeitig wird die soziale Kompetenz und Teamfähigkeit der Kinder gefördert. Im Vordergrund sollen das Miteinander und die Aktivitäten stehen,  „Feuerwehrleben“ findet in dem altersentsprechendem Maß statt.

 

Die Kinderfeuerwehren im Amtsbereich werden auch gemeinsame Treffen und Aktivitäten durchführen.

 

Für die Betreuung der Kinder werden immer engagierte Helferinnen und Helfer gesucht, die Spaß daran haben mit den Kindern gemeinsamen zu spielen, Ausflüge und andere Aktivitäten durchzuführen. Fachkenntnisse zum Thema Feuerwehr sind nicht erforderlich.

 

Interessierte Kinder, Eltern und Helfer wenden sich bitte an die örtlichen freiwilligen Feuerwehren, hier erhalten sie weitere Informationen.

 

Aus den Satzungen der Freiwilligen Feuerwehren des Amt Preetz-Land:

KINDERABTEILUNG

§ 2 Aufgaben / Ziele

(1) Aufgaben und Ziele der Kinderabteilung sollen insbesondere sein,

1. über altersgerechtes Beschäftigen mit Spiel- und Schulungsbezügen zur Feuerwehr Kindern eine Freizeitgestaltung anzubieten,

2. bei Kindern die Begeisterung für die Feuerwehr durch altersgerechte Motivation und Aufgaben mit Bezug zur Feuerwehr zu erhalten,
3. Kinder spielerisch für einen Übertritt in die Jugendabteilung vorzubereiten.
4. das Gemeinschaftsleben mit gleichen Interessen zu fördern.
(2) Die Aufgaben und Ziele können mit folgenden Spiel- und Schulungsangeboten gefördert und erreicht werden
1. Bastelarbeiten mit Themenbezügen zur Feuerwehr,
2. Spiel und Sport,
3. Brandschutzerziehung,
4. Rollenspiele zum Fördern der sozialen Kompetenz und einer kindgemäßen Teamfähigkeit.
(3) In einer Kinderabteilung sind Spiel- und Schulungsangebote unzulässig, die einen unmittelbaren Zusammenhang haben mit
1. Ausbildungen an Einsatzfahrzeugen und mit Einsatzmitteln der Feuerwehr,
2. Feuerwehreinsatzübungen und
3. Handlungen, aus denen sich gesundheitsgefährdende Einflüsse ergeben können. Auf das Einhalten der Unfallverhütungsvorschriften ist besonders zu achten.