Die Leitung der Kinderabteilung ist nach Maßgabe des § 2 insbesondere verantwortlich für
1. das Aufstellen der Spiel- und Schulungsangebote der Kinderabteilung,
2. das Planen und Durchführen dieser Veranstaltungen,
3. das Zusammenarbeit mit dem Wehrvorstand,
4. das Zusammenarbeit mit der Jugendfeuerwehrwartin oder dem Jugendfeuerwehrwart der Jugendabteilung,
5. das Erledigen der laufenden Verwaltungsarbeiten.
Die Leitung der Kinderabteilung kann an den Sitzungen des Wehrvorstandes mit beratender Stimme teilnehmen. Die Teilnahme wird anlassbezogen durch die Leitung der Kinderabteilung beim Wehrvorstand
beantragt oder erfolgt auf Einladung des Wehrvorstandes.